Neue DIN EN 1090 für Metallbauer - Wir sind bereit!

von der Verzinkerei Bühler

Seit dem 1. Juli 2013 gilt die neue Bauproduktenverordnung innerhalb der EU. Damit dürfen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn die Hersteller nach EN 1090 zertifiziert sind. In Deutschland gilt eine Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 01.07.2014. Auch der Korrosionsschutz ist Gegenstand der neuen DIN EN 1090. Für uns als Feuerverzinkerei bedeutet das, dass die fachgerechte Durchführung der Feuerverzinkung nachgewiesen werden muss. Mit einer gültigen ÜZ-Zertifizierung gemäß DASt-RiLi 022 können Feuerverzinkereien die fachgerechte Durchführung des Korrosionsschutzes bereits nachweisen und benötigen daher für die Einhaltung der DIN EN 1090 kein zusätzliches Zertifikat. Das heißt: Ein gültiges Zertifikat gemäß DASt-RiLi 022 erfüllt die Anforderungen der neuen DIN EN 1090. Unser Betrieb ist somit für die Umstellung bereit!

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